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Häufig gestellte Fragen an No31
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema:

COVID-19 Hygiene
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
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    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich mir mein Frühstück vom Buffet holen oder wie wird das Frühstück im No. 31 gehandhabt?
    Wir besprechen mit Ihnen das tägliche Frühstück im Vorfeld, Sie wählen die passende bzw. verfügbare von drei Frühstückzeit aus, die dann für den gesamten Aufenthaltszeitraum gilt. Wochentage: 8.00 Uhr - 8.30 Uhr - 9.00 Uhr Wochenende: 8.30 Uhr - 9.00 Uhr - 9.30 Uhr Auf diese Weise reduzieren wir Interaktionen zwischen uns und verschiedenen Gästegruppen, was besonders im Innenraum wichtig ist. Wir erlauben uns, Ihnen einen Tisch zuzuweisen. Dieser steht Ihnen während des gesamten Aufenthaltszeitraums und auch außerhalb der Frühstückszeit exklusiv zur Verfügung. Dies gilt im Innen- wie im Außenbereich. Das Frühstück wird Ihnen frisch am Tisch serviert. Es ist nicht verpflichtend, das Frühstück innerhalb von 30 Minuten zu beenden. Ein Buffet haben wir noch nie angeboten und werden es auch in Zukunft nicht tun. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
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  • Muss ich einen negativen Corona-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen, bevor ich anreisen kann?"
    Solange es von der Bundesregierung nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, dass das Reisen in Deutschland nur mit Impfbescheinigung oder negativem Corona-Test möglich ist, solange werden wir nicht auf die Vorlage entsprechende Dokumente bei der Anreise bestehen. ​ Allerdings erwarten wir von unseren Gästen, dass die Anreise nur erfolgt, wenn eine Erkrankung mit gutem Gewissen ausgeschlossen werden kann, um andere Gäste und uns zu schützen.
  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden wir uns erlauben, Maßnahmen zu ergreifen und das Gesundheitsamt einzuschalten."
    Welche Regeln bzgl. CORONA muss ich während des Aufenthalts im No. 31 befolgen? Es sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Masken sind in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr und in geschlossenen Räumen verpflichtend. Es gelten für die Gäste die gleichen Regeln, die für uns als Gastgeber Bestand haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services .
  • Wird auf die Hygienemaßnahmen geachtet und werden sie umgesetzt, damit ich bestmöglich vor COVID-19 geschützt bin?"
    Wir in No. 31 versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der Corona-bedingten Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Wir sind dabei auf die aktive Mitwirkung unserer Gäste angewiesen. Weitere Informationen zum Umgang erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen & Services.
  • Werden die Zimmer entsprechend der Hygienestandards gereinigt?
    Die Zimmer werden gründlichst gereinigt. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen zu können, vermeiden wir Mehrfachanreisen an einem Tag oder wir setzten einen Tag Leerstand zwischen Abreise und neue Anreise. Weitere Informationen zum Umgang entnehmen Sie bitte unserer Seite Leistungen & Services.
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Buchungsänderung & Stornierung
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Ausstattung: allg., Disabled, Kind, Tier, Rad
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